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Finanzlexikon: massgeblichkeitsprinzip

massgeblichkeitsprinzip

Das Maßgeblichkeitsprinzip ist im § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG geregelt. Als eine der wesentlichen Verknüpfungsvorschrift des Handelsrechts mit dem Steuerrecht besagt die Vorschrift, dass die Grundlage der Steuerbilanz die nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellende (vgl. § 238 HGB) Handelsbilanz ist. Zu beachten bleibt hierbei auch die Umkehrung der Maßgeblichkeit, die Durchbrechung der Maßgeblichkeit sowie die Umkehrung der Durchbrechung der Maßgeblichkeit.

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